Diplom-Biologe Fritz Kley
Als Sachverständiger für die mikrobiologische Untersuchung von Gegenproben von Lebensmitteln
gem. §43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Bayern zugelassen.
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Anmerkung:
Eine Zulassung und Registrierung als Gegenproben-Sachverständiger nach § 43 Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gewährleistet, dass im Rahmen der amtlichen Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständeüberwachung entnommene Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen
Mitteln, Tabakerzeugnissen und sonstigen Bedarfsgegenständen zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit
auf eigene Kosten der Verfügungsberechtigten von privaten Sachverständigen untersucht werden,
um so Beanstandungen der Überwachungsbehörden zu entkräften und nachweisen zu können,
dass die Produzenten ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. In Bayern erfolgt die Zulassung
von privaten Sachverständigen zur Untersuchung amtlich zurückgelassener Proben auf Antrag
durch die Regierungen.

